| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma RETEC Fitnessgeräte Service
1. Allgemeines
Lieferungen erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen der Firma RETEC Fitnessgeräte
Service (nachfolgend Anbieter genannt).
Geschäftsbedingungen des Käufers sowie entgegenstehende
oder von Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen
werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen
des Anbieters sind nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen
Bestätigung wirksam.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich bei dem Vertragspartner
des Anbieters nicht um einen Verbraucher im Sinne des bürgerlichen
Gesetzbuches handelt. Sie sind freibleibend und enthalten nicht
die Kosten für Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung sowie
Aufstellung und Inbetriebnahme.
Bei Verträgen, die im Rahmen von Online-Versteigerungen zustande
kommen, verstehen sich Preise grundsätzlich als Bruttoendpreise
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
|
|
Die endgültige Festlegung der Preise
für Serviceleistungen und Reparaturen kann erst nach dem Serviceeinsatz
erfolgen. Bei Erstellung eines Kostenvoranschlages ist der Anbieter
vor Durchführung einer Serviceleistung nicht verpflichtet,
das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen
Kosten um weniger als 10 % überschritten werden.
3. Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf
ist vorbehalten, Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Anbieter als angenommen. Bei Lieferungen an Lager sowie
bei Kleinaufträgen erfolgt die Auftragsbestätigung zusammen
mit der Rechnung.
4. Lieferung und Transport
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich
durch den Anbieter bestätigt sind. Erfüllungsort für
die Lieferungen des Anbieters ist grundsätzlich das Auslieferungslager.
Ein Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden
sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Lieferung gegenüber
dem Frachtführer geltend zu machen. Im Falle der Anlieferung
durch eine Spedition ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken
und ein Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
|
  
|