Fitnessgeräte Service  
M
eisterbetrieb seit 1998   
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma RETEC – Fitnessgeräte Service

1. Allgemeines

Lieferungen erfolgen nur auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma RETEC – Fitnessgeräte Service (nachfolgend Anbieter genannt).

Geschäftsbedingungen des Käufers sowie entgegenstehende oder von Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen des Anbieters sind nur im Falle einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Preise


Sämtliche Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit es sich bei dem Vertragspartner des Anbieters nicht um einen Verbraucher im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Sie sind freibleibend und enthalten nicht die Kosten für Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung sowie Aufstellung und Inbetriebnahme.

Bei Verträgen, die im Rahmen von Online-Versteigerungen zustande kommen, verstehen sich Preise grundsätzlich als Bruttoendpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Die endgültige Festlegung der Preise für Serviceleistungen und Reparaturen kann erst nach dem Serviceeinsatz erfolgen. Bei Erstellung eines Kostenvoranschlages ist der Anbieter vor Durchführung einer Serviceleistung nicht verpflichtet, das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um weniger als 10 % überschritten werden.


3. Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten, Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter als angenommen. Bei Lieferungen an Lager sowie bei Kleinaufträgen erfolgt die Auftragsbestätigung zusammen mit der Rechnung.

4. Lieferung und Transport

Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie schriftlich durch den Anbieter bestätigt sind. Erfüllungsort für die Lieferungen des Anbieters ist grundsätzlich das Auslieferungslager.

Ein Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Transportschäden sind vom Käufer sofort nach Erhalt der Lieferung gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Im Falle der Anlieferung durch eine Spedition ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken und ein Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

geschützte Warenzeichen